Rechtliche Grundlagen
Welche Gesetze sind hier relevant?
Eine kuratierte Übersicht der Rechtsquellen, gegen die wir die Methodik geprüft haben. Damit du beim Gespräch mit Anwalt, Steuerberater oder Betriebsrat genau weißt, worüber ihr sprecht.
Wichtig
Diese Seite ist eine informative Zusammenfassung. Sie ersetzt keine arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche oder steuerliche Beratung. Vor verbindlichen Entscheidungen bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt sprechen. Stand: Mai 2026.
EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (2023/970)
Umsetzungsfrist: 7. Juni 2026 — deutsches Umsetzungsgesetz erwartet für Januar 2027
Kern: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss objektiv und geschlechtsneutral begründet werden können. Bewerber:innen dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt gefragt werden; Einstiegsentgelt oder Spanne muss vor dem Bewerbungsgespräch genannt werden.
Reporting-Pflichten gestaffelt nach Betriebsgröße:
- 250+ Beschäftigte: erstmals 7.6.2027, danach jährlich
- 150–249 Beschäftigte: erstmals 7.6.2027, danach alle 3 Jahre
- 100–149 Beschäftigte: erstmals 7.6.2031, danach alle 3 Jahre
- < 100 Beschäftigte: keine EU-Reportingpflicht (nationale Regelungen können strenger sein)
AGG — Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
§ 1 geschützte Merkmale, § 3 Abs. 2 mittelbare Diskriminierung
§ 1 schützt vor Diskriminierung wegen Rasse / ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
§ 3 Abs. 2 erweitert das auf mittelbare Diskriminierung: scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die Personen einer geschützten Gruppe tatsächlich benachteiligen, sind ebenfalls unzulässig — außer sie sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und das Mittel ist angemessen und erforderlich.
Wichtige Rechtsprechung
EuGH und BAG zu Entgeltgleichheit und Erfahrung
Betriebszugehörigkeit kann grundsätzlich als Entgeltkriterium dienen, weil Erfahrung die Aufgabenerfüllung verbessern kann. Das Tool berücksichtigt Dienstjahre standardmäßig mit einem kleinen pauschalen Zuschlag und dokumentiert den Sachgrund im Report. Wenn im konkreten Fall Zweifel entstehen, sollte der Funktionsbezug trotzdem nachvollziehbar erklärt werden können.
BAG-Linie zu "gleichwertiger Arbeit"
Die deutsche Rechtsprechung folgt dem Prinzip, dass Tätigkeiten dann als gleichwertig gelten, wenn sie sich aus einer Gesamtbetrachtung der Anforderungen (Kenntnisse, Fähigkeiten, Verantwortung, Belastung, Arbeitsbedingungen) als vergleichbar erweisen. Genau diese vier Faktoren bilden die Standard-Kategorien der Methodik V1.1.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Entgeltgestaltung
Der Betriebsrat hat zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung — insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, der Einführung neuer Entlohnungsmethoden und deren Änderung.
BFSG / WCAG 2.1 AA
Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz seit 28. Juni 2025
Digitale Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher gerichtet sind, müssen ab 2025 die Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA erfüllen — also Tastatur-Bedienbarkeit, ausreichende Kontraste, alternative Texte, fokussichtbare Steuerelemente.
DSGVO
Privacy-by-Design als Architektur-Prinzip
Mitarbeiterdaten sind besonders sensibel (Art. 9 ggf. einschlägig bei Gesundheits- oder Schwerbehindertendaten; Art. 88 öffnet nationale Spielräume). Die Bewertungen, die ihr mit dem Tool macht, fallen je nach Interpretation unter Personalverwaltung oder Profilbildung — beides ist DSGVO-relevant.
Tarifrecht & Sondervorschriften
Was zusätzlich zu beachten ist
- Tarifvertrag: Bei Tarifbindung gehen die tariflichen Eingruppierungs- und Lohnregeln dem Tool-Ergebnis grundsätzlich vor. Das Tool dient dann der Plausibilisierung, nicht der Festsetzung.
- SGB IX (Schwerbehinderung): Schwerbehinderung darf weder direkt noch mittelbar als Lohnkriterium dienen. Anpassungen am Arbeitsplatz sind Pflicht-Aufgaben des Arbeitgebers, kein „Wertigkeits-Faktor".
- MuSchG / BEEG (Mutterschutz, Elternzeit): Zeiten der Schutzfrist und der Elternzeit dürfen weder Karrierepfad noch Entgeltentwicklung beeinträchtigen. Kriterien wie „lückenlose Erwerbsbiografie" sind daher unzulässig.
- Mindestlohngesetz (MiLoG): Der errechnete Soll-Stundenlohn muss mindestens dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Tool-Wertigkeit unterhalb des Mindestlohns bedeutet nicht, dass weniger gezahlt werden darf.
Diese Liste wird laufend erweitert. Wenn dir eine Rechtsquelle fehlt, gib uns Bescheid.